Sie kommen zu mir als "Selbstzahler", das bringt auch für Sie Vorteile mit sich:

Als Selbstzahler einer Psychotherapie genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt die Beantragung der Kostenerstattung und somit eine Befunderstellung für die Krankenkasse. Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern alle gesetzlichen und viele private Krankenkassen einen psychologischen Befund mit Angabe einer psychischen Störung.

 

Das ist sind  weitere Vorteile als Selbstzahler:

Sie entscheiden über  eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Therapie.

Sie können zwischen vielen psychotherapeutischen Methoden/Techniken frei wählen

Sie können die Dauer der Therapie und die Häufigkeit der Sitzungen – nach meiner Aufklärung und Empfehlung – selbst bestimmen

Sie haben meist eine kürzere Wartezeit auf ein Erstgespräch und müssen nicht monatelang auf einen Therapieplatz warten

Sie müssen nicht auf  eine Bewilligung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse warten.

Bei Selbstzahlern gibt es keine Bedingungen bezüglich Ihres Anliegens und es muss auch kein Bericht verfasst werden, in dem steht, wie „krank“ Sie sind.
Die Investition von eigenem Geld kann die Motivation erhöhen, sich zur persönlichen Gewinn-Steigerung stärker auf den Beratungs- oder Therapieprozess einzulassen.

Meine Honorare

  • Einzelpsychotherapie:  Sitzung mindestens 50 Minuten  € 105,-  (jede weiter 20  Minuten 35,-€)
  • Psychotherapie mit mehreren Personen (im Beisein der Partnerin, des Partners oder Familienangehöriger)
    Sitzung mindestens 80 Minuten 165,-€  (jede weiter 20 Minuten 40,-€)
  • Psychotherapie ist als heilkundliche Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit (gemäß § 4 Nr. 14a UStG).
  • Die Honorare für Beratung gestalten sich entsprechend.
  • Paare und Einzelpersonen in finanziell schwieriger Situation, sowie Teilnehmende der Jahrestrainings des "Heinrichs-Swoboda Institus für expressiv emotionale Entlastung und Psychotherapie" können eine Ermäßigung erhalten. Bitte sprechen Sie mich im Bedarfsfall bereits bei der ersten Kontaktaufnahme hierzu an.
  • Die Honorare orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahre 1985 mit einem Faktor 3,3

Absolute Vertraulichkeit.

Sie genießen absolute Vertraulichkeit (Schweigegebot) gegenüber Krankenkassen, Institutionen, Versicherten und Dritten. Ihr Name kommt in keine Krankenkassenakte. Damit umgehen Sie eine Selbstauskunft über eine Psychotherapie bei Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen (wie z.B. eine private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung). Eine Psychotherapie im Fragezeitraum kann einen Abschluss verhindern oder zu deutlichen Mehrzahlungen führen.

Das Umgehen einer Selbstauskunft über eine Psychotherapie kann auch bei der Bewerbung in bestimmten Berufen wichtig sein.

Sie erhalten bei mir auch dann eine Therapie oder Beratung, wenn Sie sich als Kassenpatient in der zweijährigen Sperrfrist durch eine abgebrochene oder beendete Psychotherapie befinden.