Als Selbstzahler einer Psychotherapie genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt die Beantragung der Kostenerstattung und somit eine Befunderstellung für die Krankenkasse. Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern alle gesetzlichen und viele private Krankenkassen einen psychologischen Befund mit Angabe einer psychischen Störung.
In einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch von ca. 20 Minuten möchte ich gerne, Sie und ihr Anliegen kennenlernen.
Das ist sind weitere Vorteile als Selbstzahler:
Sie genießen absolute Vertraulichkeit (Schweigegebot) gegenüber Krankenkassen, Institutionen, Versicherten und Dritten. Ihr Name kommt in keine Krankenkassenakte. Damit umgehen Sie eine Selbstauskunft über eine Psychotherapie bei Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen (wie z.B. eine private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung). Eine Psychotherapie im Fragezeitraum kann einen Abschluss verhindern oder zu deutlichen Mehrzahlungen führen.
Das Umgehen einer Selbstauskunft über eine Psychotherapie kann auch bei der Bewerbung in bestimmten Berufen wichtig sein.
Sie erhalten bei mir auch dann eine Therapie oder Beratung, wenn Sie sich als Kassenpatient in der zweijährigen Sperrfrist durch eine abgebrochene oder beendete Psychotherapie befinden.